Die KFZ- und Mietwerkstatt (nachfolgend Vermieter) stellt Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen gegen Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen (nachfolgend Mieter) die Möglichkeit zu geben, Reparaturarbeiten an ihren Fahrzeugen selbst durchführen zu können.
Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Einführung in die Sicherheits- und Betriebsanweisungen. Diese sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Bühnen- und Werkstattbereich aufhalten,
die älter als 15 Jahre sind und
direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen.
Die Bedienung der Hebebühnen ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die an der Ausstattung, den Mietgegenständen, Maschinen oder der Hebebühnentechnik entstehen.
Bei Schäden an dem genannten Inventar ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang an den Vermieter zu erstatten.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Begleitpersonen des Mieters verursacht werden.
Der Mieter ist verpflichtet, mit allen Mietgegenständen sorgsam und ordnungsgemäß umzugehen und diese sowie den Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeiten in sauberem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.
Wird der Arbeitsplatz nicht sauber hinterlassen, wird eine Reinigungspauschale von 15 € erhoben.
Die Inbetriebnahme folgender Geräte darf nur durch das Personal erfolgen:
Reifen- und Wuchtmaschine
Abgasabsauganlage
Klimacheckgerät
AU-Gerät
Diagnose-Tester
Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Arbeits- und Bühnenbereiches erlaubt.
Der Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln ist streng verboten.
Mieter und Begleitpersonen müssen den Anweisungen des Personals jederzeit uneingeschränkt Folge leisten.
Bei Missachtung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen des Geländes zur Folge hat.
Platzverweise erfolgen insbesondere bei grob fahrlässigen Maßnahmen, die die Sicherheit Dritter gefährden.
Für die vom Mieter selbst ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Vermieter keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche.
Dies gilt ebenso für mitgebrachte Ersatzteile oder Betriebsstoffe.
Das Arbeiten am Fahrzeug erfolgt auf eigene Gefahr und ohne rechtliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter bei Unfällen oder Schäden jeglicher Art.
Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Werkstatt- und Bühnenbereich aufhalten, die älter als 15 Jahre sind und direkt am Fahrzeug Arbeiten durchführen.
Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser Bestimmungen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.